Preise und Zahlungsbedingungen
Auszug aus unseren AGBs:
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Alle auf www.holme.de, www.holme-shop.de und www.holme-onlineshop.de angegebenen Preise in den Preislisten, im Katalog und in den Online-Shops sind verbindliche Endpreise zum Zeitpunkt der Bestellung und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
6.2. Der Käufer kann die Zahlung per Nachnahme oder auf Vorkasse vornehmen. Im Fall der Nachnahme wird eine Nachnahme-Gebühr in Höhe von 4,00 EUR erhoben.
6.3. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Bei Vorkasse ist der fällige Kaufpreis auf folgende Bankverbindung der Fa. Schützenbedarf Holme einzuzahlen:
Konto-Nr.: 0204701470
Bank: VR-Bank Erding eG
BLZ: 70169605
IBAN: DE31 7016 9605 0204 7014 70
Bei Wahl des Zahlungsvorgangs mittels Vorkasse durch den Käufer wird die bestellte Ware versandt, sobald Fa. Schützenbedarf Holme den Zahlungseingang des Kaufpreises der bestellten Ware auf dem vorgenannten Konto verzeichnen kann.
6.4. Bei Rücksendung der Lieferung oder von Lieferungsteilen wird der Kaufpreis der zurückgegebenen Ware unverzüglich zurückerstattet; hierzu wird um Angabe der Bankverbindung des Käufers gebeten.
6.5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist die Fa. Schützenbedarf Holme berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen; ist der Käufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, so beträgt der Zinssatz 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens wird vorbehalten.
Ist der Käufer ganz oder teilweise mit einer fälligen Zahlung im Rückstand, so ist Fa. Schützenbedarf Holme berechtigt, nach erfolglosem Ablauf der dem Käufer gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers herabzusetzen.
Erklärt Fa. Schützenbedarf Holme den Rücktritt vom Vertrag, so ist sie berechtigt, die von ihr gelieferte Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers lagern und abholen zu lassen. Der Käufer erklärt hiermit bereits sein Einverständnis dazu, dass die mit der Abholung beauftragte Person zu diesem Zweck berechtigt ist, den Bereich, auf dem sich die Ware befindet, betreten und befahren zu dürfen.
6.6. Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Fa. Schützenbedarf Holme nicht aus.